Aktuell

Die EU-Kommission hat bestätigt..... Wartung und Inspektion in freien Mehrmarken-Werkstätten führt nicht zum Verlust der Herstellergarantie.

Sie können schon während der Herstellergarantie die Werkstatt Ihres Vertrauens wählen.

Seit dem 01.10.2003 regelt die neue GVO(Gruppenfreistellungverordnung) europaweit, dass diesen Mehrmarken-Werkstätten alle Daten zur Wartung und Reparatur-Selbst für die neueste Fahrzeuggeneration zur Verfügung stehen.

Das heißt die Mehrmarken-Werkstätten erhalten von den Autoherstellern die gleichen Informationen wie die eigenen Autohäuser, sowie Ausbildungsangebote und Testgeräte, um auch Neufahrzeuge warten und reparieren zu können.

Damit haben Sie als Autofahrer nun die freie Wahl, ob Sie eine ortsnahe Mehrmarken-Werkstatt oder eine weit entfernte Einmarken-Werkstatt für Ihr Fahrzeug aufsuchen wollen. Selbst die Thematik “Herstellergarantie” wurde geregelt: Nach einer Jahresinspektion an einem neuen PKW geht die Garantie nicht verloren, wenn nach Herstellervorgaben gearbeitet wurde. Für die Mehrmarken-Werkstätten ist es selbstverständlich, dass Original-Ersatzteile verbaut werden, eine europaweit lebenslange Mobilitätsgarantie gewährt und ein Bring-/Holservice bzw. ein Leihwagen während der Reparatur angeboten wird.

Textauszug aus Mr A.T.Z Kundenmagazin 02.2003